Terms and Conditions / Allgemeine Vertrags- und Geschäftsgrundlagen (AGB)
von Sebastian Nafroth, firmierend unter „3f8h.net / electronic publishing“,
Im See 17, D-79790 Küssaberg-Kadelburg, im folgenden „3f8h.net“ genannt.
1. Präambel
1.1 3f8h.net bietet Dienstleistungen im Bereich Planung, Auswahl, Entwicklung,
Verkauf und Umsetzung von Soft- und Hardware-Lösungen und
deren Schulung an, weiter Support im IT- und grafischen Gewerbe.
1.2 Diese AGB finden Anwendung auf sämtliche Verträge von 3f8h.net mit dem
Kunden. Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichenden Regelungen
wird widersprochen. Diese werden nur mit ausdrücklicher Anerkennung
durch 3f8h.net rechtsverbindlich. Diese AGB gelten zudem für zukünftige
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden. Mündliche Nebenabreden sind in Textform zu dokumentieren.
Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Bestätigungsklausel,
sowie die Vereinbarung von Lieferterminen oder -fristen,
die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen
der Bestätigung durch 3f8h.net.
1.3 Mündliche Nebenabreden sind in Textform zu dokumentieren. Änderungen
der Bedingungen, einschließlich dieser Bestätigungsklausel, sowie die
Vereinbarung von Lieferterminen oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können, bedürfen der Bestätigung durch
3f8h.net.
2. Angebot und Preise
2.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Verträge, Lieferungen, Leistungen, Bestellungen und Aufträge, auch
aus künftigen Geschäftsabschlüssen mit 3f8h.net und für alle Geschäftsbereiche
von 3f8h.net.
2.2 Maßgebend sind die von 3f8h.net genannten Preise zuzüglich der bei
Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.3 Angebote von 3f8h.net sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie
nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert werden. Der Vertrag kommt
mit Unterzeichnung oder Auftragsbestätigung des Kunden und Auftragsbestätigung
von 3f8h.net zur Geltung. Zwischenzeitliche Preisänderungen
von Lieferanten von 3f8h.net reicht 3f8h.net dem Kunden weiter.
2.4 Im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden ist 3f8h.net berechtigt, einen
pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 10 Prozent Zinsen jährlich
über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank
zu verlangen [http://www.basiszins.de]. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen,
dass 3f8h.net infolge des Verzugs kein oder ein niedrigerer
Schaden entstanden ist.
2.5 Auslagen, insbesondere technische Nebenkosten, die für 3f8h.net im
Rahmen der Durchführung ihrer Leistungen entstehen, sind gegen Nachweis
vom Kunden zu erstatten. Reisekosten und Spesen für Reisen, die
im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Kunden
abgesprochen sind, sind vom Kunden zu erstatten.
2.6 Die vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden
gesetzlichen Umsatzsteuer.
2.7 Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung des
Preises, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht
werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche von einem deutschen
Gericht rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
2.8 Eine Zahlung gilt erst dann als erbracht, wenn 3f8h.net darüber endgültig
verfügen kann.
3. Leistung, Termine etc.
3.1 3f8h.net erbringt seine Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben
des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den
Leistungspflichten von 3f8h.net, wenn dies ausdrücklich im Pflichtenheft
vereinbart ist.
3.2 3f8h.net ist zu Teillieferungen berechtigt.
3.3 Zur Vertragsdurchführung wird der Kunde alle erforderliche Informationen
und sämtliches zu Erledigung des Auftrags erforderliches Material
an 3f8h.net übergeben.
3.4 3f8h.net ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen
im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Der
Kunde ist verpflichtet, 3f8h.net hierzu ggf. schriftliche Vollmacht zu
erteilen.
3.5 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für
Rechnung von 3f8h.net abgeschlossen werden, ist der Kunde verpflichtet,
3f8h.net im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen,
die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere
von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
3.6 Die Leistungen von 3f8h.net sind gemäß der im jeweiligen Einzelauftrag
oder in anderer Form vertraglich vereinbarten Beträge zu vergüten.
Auch der Zahlungsplan wird im Pflichtenheft geregelt. Versandkosten und
sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine
andere Regelung im Pflichtenheft vereinbart wurde.
3.7 Zusatzleistungen, die nicht im Pflichtenheft oder Angebot enthalten
sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand
infolge des Vorlegens von Daten in unvollständiger Form / von
notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter /
außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.
3.8 Liefertermine oder -fristen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform.
Ist für die Leistung von 3f8h.net die Mitwirkung des Kunden erforderlich
oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit,
die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
3.9 Bei Verzögerungen infolge von Veränderungen der Anforderungen des
Kunden / nicht rechtzeitiger Lieferung von notwendigen Unterlagen
durch den Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen oder nicht erteilter
schriftlicher Freigabe durch den Kunden / Lieferproblemen von Drittlieferanten
an 3f8h.net verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin
entsprechend.
3.10 Soweit 3f8h.net seine vertraglichen Leistungen infolge von Arbeitskampf,
höherer Gewalt oder anderer für sie unabwendbarer Umstände
nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für 3f8h.net keine
nachteiligen Rechtsfolgen ein.
3.11 Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die
nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen,
die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
3.12 Der Kunde kann bis zur Endabnahme eine Änderung und/oder Ergänzung
des Pflichtenhefts verlangen. 3f8h.net wird in diesem Fall die Arbeiten
unterbrechen und prüfen, ob die Änderung technisch durchführbar
und unter Berücksichtigung der betrieblichen Leistungsfähigkeit von
3f8h.net zumutbar ist und ob sich aus einer Umsetzung ein bis dahin
nicht zugrunde gelegter Mehraufwand an Kosten und Zeit für 3f8h.net
ergibt.
3.13 Ist der Mehraufwand im Verhältnis zu den vereinbarten Konditionen
aus Sicht von 3f8h.net unverhältnismäßig, werden die Vertragspartner
innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der schriftlichen Stellungnahme
von 3f8h.net über eine Anpassung des Vertrages verhandeln. Falls eine
Einigung innerhalb der vorbezeichneten Frist nicht erzielt werden kann,
wird der Vertrag von 3f8h.net ohne Berücksichtigung des Änderungsverlangens
ausgeführt. Das Recht des Kunden zur Kündigung dieses Vertrages
nach § 649 BGB bleibt unberührt.
3.14 Der Kunde erklärt die Abnahme der Leistungen oder Teilleistungen von
3f8h.net durch Abgabe einer Freigabeerklärung bzw. konkludent durch
Ausgleich der Rechnung von 3f8h.net.
3.15 Die Leistungen von 3f8h.net gelten ferner als abgenommen, wenn er
die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens
der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat und der Kunde daraufhin
nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen
Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens
jedoch nach 10 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von
nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert / oder der Kunde
die Arbeitsleistungen oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte
bereits verwendet, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen
Mangel von 3f8h.net erbrachten Leistungen beruht
3.16 Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes
der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise
von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.
3.17 Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem Passwörter, Fehlerprotokolle,
ggf. Images der Rechner etc. zeitgerecht zur Verfügung stellen.
3.18 Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen
seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit
der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher
und ggf. EDV-technischer Sicht und bei digitalen Arbeitsleistungen für
ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und
Leitungskapazitäten sorgen.
3.19 Soweit Fehler oder Beeinträchtigungen auftreten, wird der Kunde
3f8h.net unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation
sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, e.Mail) des meldenden
und zuständigen Mitarbeiters davon schriftlich unterrichten.
4. Gewährleistung
4.1 Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, Software so zu
entwickeln und entsprechende Dienstleistungen anzubieten, dass sie für
alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist. Unter dieser Einschränkung
leistet 3f8h.net die Gewähr, dass Software im Sinne der zum Zeitpunkt
der Auslieferung an den Kunden gültigen Programmbeschreibung nutzbar ist und die dort zugesicherten Eigenschaften aufweist. Eine unerhebliche
Minderung der Brauchbarkeit bleibt außer Betracht.
4.2 3f8h.net gewährleistet, dass die Software auf einem geprüften Datenträger
ordnungsgemäß aufgezeichnet ist.
4.3 Erweist sich Software im Sinne von Ziffer 4.1 als nicht brauchbar oder
im Sinne von Ziffer 4.2 als fehlerhaft, erfolgt innerhalb einer sechsmonatigen
Gewährleistungsfrist, die mit der Übergabe der Software beginnt,
eine Rücknahme der gelieferten Software durch 3f8h.net und ein
Austausch gegen neue Software gleichen Titels. Erweist sich auch diese
Software im Sinne von Ziffer 4.1 als nicht brauchbar oder im Sinne
von Ziffer 4.2 als fehlerhaft und gelingt es 3f8h.net nicht, die Brauchbarkeit
mit angemessenem Aufwand und innerhalb eines angemessenen
Zeitraums herzustellen, hat der Kunde oder Nutzer nach seiner Wahl
das Recht auf Minderung des Kaufpreises oder Rückgabe der Software
und Rückerstattung des Kaufpreises. Dies gilt nur für die von 3f8h.net
entwickelte Software. Bei Wiederverkauf hat 3f8h.net keinen Einfluss
auf die Qualität der Software und kann diese daher nicht mehr zurücknehmen.
4.4 Eine weitergehende Gewährleistungspflicht durch 3f8h.net besteht nicht.
Insbesondere besteht keine Gewährleistung dafür, dass Software den
speziellen Anforderungen des Kunden oder Nutzers genügt. Der Kunde
trägt die alleinige Verantwortung für Auswahl, Installation und Nutzung
sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse. Es besteht ferner keinerlei
Gewährleistung für vom Kunden geänderte oder bearbeitete Fassungen
von Software, soweit nicht nachgewiesen wird, dass vorhandene
Mängel in keinerlei Zusammenhang mit den Änderungen oder Bearbeitungen
stehen.
4.5 Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Ablieferung vom Kunden
innerhalb von 10 Tagen schriftlich und im Erscheinungsbild detailliert
beschrieben gerügt werden. Versteckte Mängel können innerhalb der
gesetzlichen Gewährleistung nur berücksichtigt werden, wenn sie sofort
nach Entdeckung ebenfalls schriftlich und im Erscheinungsbild detailliert
beschrieben angezeigt werden. Für die Fristberechnung gilt der
Tag der Anlieferung und der Tag des Einganges der Mängelrüge. Diese
Mängel müssen auf Standardsystemen reproduzierbar sein. Abweichungen,
die auf Grund eines fehlerhaften Systems des Kunden entstehen,
berechtigen diesen nicht zur Mängelrüge.
4.6 Eine Eigenbeseitigung des Mangels durch den Kunden erkennt 3f8h.net
nur an, wenn vorher deren grundsätzliche Verantwortlichkeit für den
Mangel, sowie die Höhe des vom Kunden gewünschten Abzuges vom Kaufpreis
ausdrücklich abgestimmt worden ist.
4.7 Die Gewährleistungsfrist beginnt bei Standard- sowie Anpassungs-Software
bei Ablieferung der Vertragsgegenstände.
4.8 Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kunde oder Dritte an den
Vertragsgegenständen Reparaturen, Veränderungen oder sonstige Eingriffe
vornehmen. Auch ist die Gewähr ausgeschlossen für Schäden und
Störungen, die auf Bedienungsfehler bzw. unsachgemäße Handhabung,
außergewöhnliche Beanspruchung und außergewöhnlich lange Benutzung,
ungenügende Instandhaltung, Verwendung von nicht vom Hersteller oder
3f8h.net empfohlener Zusatzeinrichtungen, Zubehörteilen, Verbrauchsteilen,
auf Datenübertragungseinrichtungen und deren Zuleitungen, sowie
auf Unfall, Wasserschäden aller Art, Feuer, Kurzschluss, Blitzschlag
und sonstige Fälle höherer Gewalt zurückzuführen sind.
4.9 Die vorstehenden Absätze regeln abschließend die Gewährleistung und
schließen sonstige Gewährleistungsansprüche sowie Schadensersatzansprüche
aus positiver Vertragsverletzung, auch für Mangelfolgeschäden
– soweit nicht bestimmte Eigenschaften zur Absicherung hiergegen zugesichert
worden sind –, sowie an Rechtsgütern von Dritten entstandenen
Schäden einschließlich entgangenen Gewinns aus, soweit nicht vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Abteilungen oder Angestellten
oder vorsätzliches Verhalten unserer sonstigen Erfüllungsgehilfen
vorliegt.
5. Haftung
5.1 Für Schäden wegen Rechtsmängeln und Fehlens zugesicherter Eigenschaften
haftet 3f8h.net unbeschränkt. Die Haftung für anfängliches
Unvermögen wird auf das Fünffache des Kaufpreises/Lizenzpreises oder
Erstellungspreises sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung
im Rahmen einer Softwareüberlassung und Hardwarelieferung
typischerweise gerechnet werden muss, sofern nicht 3f8h.net nachweist,
dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden
oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
5.2 Im übrigen haftet 3f8h.net unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und Angestellten. Für
das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet 3f8h.net nur im
Umfang der Haftung für anfängliches Unvermögen nach dem voranstehenden
Absatz.
5.3 Für leichte Fahrlässigkeit haftet 3f8h.net nur, sofern eine Pflicht verletzt
wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von
besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
5.4 Die Haftung für Datenverlust durch 3f8h.net muss ausdrücklich im Bereich
Datensicherung eines Vertrages vereinbart werden. Bei Nichtvereinbarung
gilt jedwede Haftung durch Datenverlust als ausgeschlossen.
Bei vereinbarter Datensicherung durch 3f8h.net wird die Haftung für
Datenverlust auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt,
der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien
(3-Generationen-System) eingetreten wäre. Für die Wiederbeschaffung
von Daten haftet 3f8h.net jedoch nicht, wenn deren Verlust
durch Viren, Trojanische Pferde etc. verursacht wurde, die über
Netzknoten von Telekommunikationdiensteanbietern oder durch die Verwendung
von nicht von 3f8h.net geprüften Programmen oder Dateien in
Kontakt mit der Software kommen.
5.5 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter
von 3f8h.net.
5.6 Eine mögliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon
unberührt.
6. Urheberrecht und Nutzungsrechte an der Software
6.1 3f8h.net überträgt dem Kunden grundsätzlich die für den jeweiligen
Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes
vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
3f8h.net bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht
eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen
davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
6.2 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen
Vereinbarung zwischen 3f8h.net und dem Kunden. Die Nutzungsrechte
gehen auf den Kunden erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung
über.
6.3 3f8h.net hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und
Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Kunde das
Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, 3f8h.net eine Vertragsstrafe
in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon
unberührt bleibt das Recht von 3f8h.net, bei konkreter Schadensberechnung
einen höheren Schaden geltend zu machen.
6.4 Weitere Regelungen über Nutzung, Vervielfältigungsrechte, Mehrfachnutzungen,
Netzwerkeinsatz, Weitergabe der Software und andere Rechte
enthält ggf. der jeweilige individuelle Softwarelizenzvertrag.
6.5 3f8h.net hat das Recht, den Kunden auf seiner Website namentlich unter
der Rubrik „Kunden“ zu nennen. Ist der Kunde damit nicht einverstanden,
muss er ausdrücklich und schriftlich widersprechen.
7. Installation von Software durch 3f8h.net
7.1 Nimmt 3f8h.net aufgrund gesonderten Auftrags die Installation von Software
vor, werden nach der Installation Betriebsabnahmetests durchgeführt.
Hierzu gehören eine Überprüfung und Vollständigkeitskontrolle
der Software und Dokumentation, Durchschnittsbeschaffenheit-
Performencetests bei Standard- und Anpassungs-Software.
7.2 Ein Verzicht auf die Tests oder auf einzelne Testphasen durch den Kunden
fällt in seinen Risikobereich und berechtigt nicht zu einer An- bzw.
Abnahmeverweigerung.
7.3 Verzögert der Kunde die Betriebsabnahmetests, kann 3f8h.net dem Kunden
eine Frist von 7 Tagen setzen, innerhalb der die Tests durchzuführen
sind. Schweigt der Kunde auf diese Aufforderung, so gilt dies als
Billigung der Installation der Software.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Vertragsgegenstände bleiben bis zur Bezahlung des Vertragspreises
und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen,
sowie der im Zusammenhang mit den Vertragsgegenständen noch entstehenden
Forderungen als Vorbehaltsware das Eigentum von 3f8h.net. Die Einstellung
einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und
deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der
Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, und in den übrigen
Fällen wird der Sitz von 3f8h.net als Gerichtsstand vereinbart, soweit
dies gesetzlich zulässig ist.
9.2 Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen
die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden
Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.3 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt
dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
